Frage:
Bekommt man bei falsch gesendetem Artikel die Versandkosten zurückerstattet?
Tasse Kaffee
2008-06-28 17:20:28 UTC
Hallo,
wir haben per 24Std. Versand (kostet 24,99 €) bei Notebooksbilliger.de einen Laptop bestellt, der auch am nächsten Tag kam. Dann haben wir einige Mängel festgestellt (habe ich schon in einer vorherigen Frage erwähnt)- der Laptop entsprach nicht der Artikelbeschreibung (er hatte einige wichtige Funktionen nicht, die für uns aber ein Kaufkriterium waren und bei Notebooksbilliger.de so in der Artikelbeschreibung standen bzw. immer noch stehen). Wir haben also dort angerufen und reklamiert, es wurde uns aber nur angeboten den Artikel (Widerruf) auf deren Kosten zurückzusenden. Was aber ist mit den Versandkosten, die das erste Mal entstanden sind (die 24,99 €) ? Da ja Notebooksbilliger offensichtlich einen falschen Artikel gesendet hat, steht uns doch eigentlich diese Rückerstattung auch zu? Dies will die Firma jedoch nicht übernehmen. Und ebenso will sie aus "logistischen Gründen" die Ware nicht umtauschen, d.h. einen Laptop schicken der die vorgegebenen technischen Funktionen hat.
Sechs antworten:
anonymous
2008-06-28 17:34:28 UTC
Ihr könnt sogar den GESAMTEN Kaufpreis zurückfordern.



Du hast ja selber geschrieben: "Dem Laptop FEHLTE eine ZUGESICHERTE Eigenschaft.

Die Firma hat mit euch einen KAUFVERTRAG nach §433 BGB geschlossen.

Nur hat sie die verlangte Ware NICHT geliefert.

Dazu ist sie aber VERPFLICHTET.

Ihr habt also das Recht auf "euren" Laptop und die Übernahme aller Versandkosten, weil der Warenwert über 40 Euro liegt.



Retouren sind GRUNDSÄTZLICH versandkostenfrei....
heinz.fuchs
2008-06-29 03:20:05 UTC
du kannst ALLE,dich belasteten kosten,zurückfordern wenn du mit der angeforderten ware nicht beliefert worden bist.

stell sicher,daß du diesen artikel und keinen anderen kaufen wolltest.!druck dir den von dir gewünschten artikel mit den zugesagten eigenschaften aus.!sehr wichtig.! wenn die besagte Fa. dir diesen artikel,mit den von dir gewünschten und, laut artikelbeschreibung, auch zugesagten eigenschaften nicht liefern kann oder will,steht dir eine Wandlung (Ware gegen Geld zurück) zu.

laß dich auf keine In Etwa-Ware ein.! wie wurde die ware bezahlt?bankeinzug kann innerhalb von 6 wochen rückgängig gemacht werden.alles andere erfordert den einsatz von Rechtsanwalt / Incassobüro / Mahnbescheid.jeweils Oder. heinz.fuchs@yahoo.de
anonymous
2008-06-28 22:40:57 UTC
Über das, was Joymaster schon geschrieben hat, könnte es sogar sein, das du sogar einen Verdienstausfall privatrechtlich einklagen kannst. Sichere unbedingt die fehlerhafte Artikelbeschreibung, die für den Kauf entscheidend war.
dergurz
2008-06-28 19:17:35 UTC
Es gibt für euch 2 Möglichkeiten:

1. Ihr macht vom Widerrufsrecht gebrauch und schickt das Teil zurück. Erstattet werden müssen Kaufpreis, Versandkosten und eure Rücksendekosten. (Davon ausgegangen, daß der Kaufpreis über 40€ ist)

Wenn ihr allerdings spezielle Versandwünsche hattet (Expreß, Nachnahme), kann es sein, daß diese Aufschläge nicht zurückgezahlt werden müssen.



2. Ihr reklamiert die nicht korrekte Lieferung und verlangt ein der beschreibung entsprechendes Gerät. (Screenshots von der Beschreibung machen, falls die Eigenschaften nicht auf der Rechnung zu sehen sind. Wichtig ist das, was auf der Bestätigung des Auftrags steht. Bei manchen Händlern weicht das auch mal von der ursprünglichen Angebotsseite ab!)

In diesem Fall würde ich, neben der Lieferung des passenden Laptops, einen Teil der Expreßkosten einfordern, da die 24h-Lieferung durch die vom Verkäufer verschuldete Falschlieferung keinen Nutzen für euch hatte.



Wenn der Verkäufer sich weiterhin querstellt -> Verbraucherzentrale
knb m
2008-06-28 17:53:17 UTC
Erstmal würde ich von der Logik her sagen, dass die Firma verpflichtet ist, die Ware umzutauschen. Man müsste sich mal schlau machen wie es rechtlich aussieht.

Wenn die Firma nicht in der Lage ist, die Ware umzutauschen, also sich nicht an die Vertragsbedingungen halten kann, so gilt der Kaufvertrag als nicht zustande gekommen. Also bekommt Ihr die Versandkosten zurück.



Habt Ihr das Geld schon bezahlt? Versucht mal bei Eurer Bank die Überweisung zurückbuchen zu lassen. Bei Bankeinzug könnt Ihr die Einzugserlaubnis zurückziehen. Ihr könnt das Geld zurück verlangen. Notfalls mal mit einem Anwalt drohen!
dark angel
2008-06-28 17:31:55 UTC
wenn man was zurück schickt, brauch man keine versandkosten zu bezahlen.

so ist es jedenfalls bei quelle, schwab, neckermann, bonprix und so weiter.

ansonsten wenn die euch das geld nicht zurück erstatten wollen, dann schreibt doch mal ein brief dahin. das ihr sonst euren rechtsanwald einschaltet.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...